Sicher und überall hin

Mit Jahn Transport

fahren Sie gut

Wir sind Ihr zuverlässiger Ansprechpartner für Krankenfahrten, Schulfahrten, Taxifahrten, der individuellen Personenbeförderung sowie für Kurierfahrten in Oberzent im Odenwald und über die Grenzen hinaus.

Über uns

20 Jahre Erfahrung

Angefangen 2003 mit zwei Mietwagen, sowie Roland und Isabell Jahn als Fahrer, erhielten wir vom Odenwaldkreis den ersten Auftrag für die Sonderschulfahrten nach Bad König und Neckargemünd. Diese Fahrten etablierten sich bis heute sehr gut und bilden ein festes Standbein in unserem Unternehmen.

2013 kam das erste Taxi dazu. 2015 haben wir unseren Fuhrpark mit einem Rollstuhlfahrzeug erweitert und können somit unser Angebot im Bereich Krankenfahrten noch breiter fächern. Mitgewachsen ist zudem unser professionelles Team aus mittlerweile 19 überwiegend langjährigen Mitarbeitenden, die für die Zufriedenheit unserer Kunden im Odenwald sorgen.

Anfragen

Das bieten wir

Unsere Leistungen

Wir bringen Sie ans Ziel

Unser Leistungsspektrum umfasst

Gerne können Sie bei uns einen Wertgutschein erwerben und verschenken Mobilität.

Sicher überall hin

Wir arbeiten kundennah und individuell – unser zuverlässiges Fahrpersonal weiß auch mit den hohen Anforderungen wie beispielsweise Kranken- und Rollstuhlfahrten umzugehen und gehen individuell auf die Bedürfnisse unserer Fahrgäste ein.

Unsere Geschäftszeiten

Tagsüber sind wir jederzeit erreichbar. Für Fahrten am späten Abend und nachts bitten wir um entsprechende Voranmeldungen. Freitags und samstags sind wir bis 3 Uhr erreichbar, auf Wunsch auch länger.

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Fahrzeuge insgesamt
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Kleinbusse
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PKW inkl. Rollstuhlfahrzeuge
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Hybrid PKW
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Jahn Transport Fuhrpark

Historie

Unterwegs im Odenwald

Wir blicken zurück auf nunmehr knapp 20 Jahre Unternehmensgeschichte. Seit der Gründung im Juli 2003 vergrößerte sich Jahn Transport sowohl personell als auch den Fuhrpark betreffend. Gestartet sind wir mit zwei Mietwagen.

Heute können wir nun mit insgesamt neun Fahrzeugen, davon drei Kleinbusse und sechs PKW inkl. Rollstuhlfahrzeuge, die Wünsche und Anforderungen unserer Kunden bestmöglich abdecken.

Unser Team

Das ist Jahn Transport

Unser inzwischen 19-köpfiges Team zeichnet sich aus durch langjährige Mitarbeiter, die tagtäglich alles für unsere Kunden geben. Durch viel Routine im Berufsalltag und gegenseitige Wertschätzung entstand eine einzigartige Zusammenarbeit. Das und die Leidenschaft, mit der wir unseren Beruf ausüben, spiegeln sich auch in der Zufriedenheit unserer Kunden wider.

FAQ

Häufige Fragen

Die Versicherten der gesetzlichen Krankenversicherung haben Anspruch auf Übernahme der Fahrkosten nach § 60 SGB V, wenn sie im Zusammenhang mit einer Leistung der Krankenkasse aus zwingenden medizinischen Gründen notwendig sind und vom Arzt verordnet wurden. Welches Fahrzeug dabei benutzt werden kann, richtet sich nach der medizinischen Notwendigkeit im Einzelfall und wird vom Arzt entschieden.

  1. Fahrten zu stationären Behandlungen,
  2. Fahrten zu einer vor- oder nachstationären Behandlung gemäß § 115a SGB V, wenn dadurch eine aus medizinischen Gründen an sich gebotene voll- oder teilstationäre Krankenhausbehandlung im Sinne des § 39 Abs. 1 SGB V verkürzt oder vermieden werden kann und
  3. Fahrten zu einer ambulanten Operation gemäß § 115b SGB V im Krankenhaus oder zu einer ambulanten Operation in der Vertragsarztpraxis sowie bei in diesem Zusammenhang erfolgender Vor- oder Nachbehandlung, wenn dadurch eine aus medizinischen Gründen an sich gebotene voll- oder teilstationäre Krankenhausbehandlung im Sinne des § 39 Abs. 1 SGB V vermieden wird oder diese nicht ausführbar ist.
  4. Fahrten zur Dialyse, Chemo- und Strahlentherapie

Fahrten zu einer ambulanten Behandlung dürfen die Krankenkassen nur in besonderen Ausnahmefällen übernehmen, die der Gemeinsame Bundesausschuss in der sogenannten Krankentransport-Richtlinie festgelegt hat.
Hierzu gehören Fahrten zu ambulanten Behandlungen mit einem vorgegebenen Therapieschema, welches mit einer hohen Behandlungsfrequenz über einen längeren Zeitraum verbunden ist. Dabei muss diese Behandlung oder der zu dieser Behandlung führende Krankheitsverlauf den Versicherten in einer Weise beeinträchtigen, dass die Beförderung des Versicherten zur Vermeidung von Schaden an dessen Leib und Leben unerlässlich ist. Die Voraussetzungen sind regelhaft bei Fahrten zur onkologischen Strahlen- und Chemotherapie sowie zur ambulanten Dialysebehandlung erfüllt.
Weiterhin werden die Kosten für Fahrten zur ambulanten Behandlung u.a. dann erstattet, wenn Versicherte einen Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen „aG“ (außergewöhnliche Gehbehinderung), „Bl“ (Blindheit) oder „H“ (Hilflosigkeit) besitzen oder eine Einstufung in den Pflegegrad 3, 4 oder 5 nachweisen können. Bei der Einstufung in den Pflegegrad 3 muss zugleich eine dauerhafte Beeinträchtigung der Mobilität vorliegen, die einen Bedarf an einer Beförderung zur Folge hat. Die Verordnungsvoraussetzungen sind auch bei Versicherten erfüllt, die bis zum 31.12.2016 in die Pflegestufe 2 eingestuft waren und seit 01.01.2017 mindestens in den Pflegegrad 3 eingestuft sind. Durch das Pflegepersonal-Stärkungsgesetz, welches zum 01.01.2019 in Kraft getreten ist, gelten Krankenfahrten zu ambulanten Behandlungen für diesen Personenkreis mit Ausstellung der ärztlichen Verordnung als genehmigt (sogenannte Genehmigungsfiktion).

Krankenfahrten sind Fahrten, die mit öffentlichen Verkehrsmitteln, dem privaten PKW, einem Mietwagen (i. S. des § 49 Personenbeförderungsgesetzes) oder Taxi (i. S. des § 47 Personenbeförderungsgesetz) durchgeführt werden. Ist für die Beförderung hingegen aus medizinischen Gründen ein Krankenwagen (KTW) erforderlich, ist weiterhin eine vorherige Genehmigung der Krankenkasse erforderlich. Versicherte, die kein Merkzeichen „aG“, „Bl“ oder „H“ sowie keine Einstufung in den Pflegegrad 3 mit vorliegender dauerhafter Mobilitätsbeeinträchtigung, 4 oder 5 besitzen, jedoch vergleichbar in ihrer Mobilität beeinträchtigt sind und einer ambulanten Behandlung über einen längeren Zeitraum bedürfen, haben ebenfalls einen Anspruch auf die Übernahme der Fahrkosten. In diesen Ausnahmefällen ist ebenfalls eine vorherige Genehmigung der Krankenkassen erforderlich.

Versicherte haben 10 Prozent des Fahrpreises, mindestens 5 Euro und maximal 10 Euro pro Fahrt, jedoch nie mehr als die tatsächlich entstandenen Kosten als gesetzliche Zuzahlung selbst zu tragen.

Wir sind tagsüber immer erreichbar.

Eine 24h Erreichbarkeit ist nicht möglich. Bei rechtzeitiger Vorbestellung können Fahrten auch für den späten Abend und nachts angenommen werden. 

Ausnahme: Freitags und samstags sind wir nachts bis mindestens 3 Uhr für Sie da. Vorbestellungen nehmen wir gerne entgegen, somit sichern Sie sich ihre gewünschte Zeit.

Alle Autos sind mit einer Trennscheibe ausgestattet. Tragen einer Maske ist zur Zeit während der Fahrt noch Vorschrift.

Mit uns ans Ziel

Wir fahren für Sie

Durch den Odenwald.

Für Taxifahrten, Krankenfahrten, Rollstuhlfahrten und Kurierfahrten sind wie tagsüber immer für Sie erreichbar. Bei rechtzeitiger Vorbestellung können Fahrten auch für den späten Abend und nachts angenommen werden. Freitags und samstags sind wir Nachts immer bis mindestens 3 Uhr für Sie da.

Jahn Transport Mitarbeiter